
Screenshot via Schleswig-Holstein Magazin, NDR, 16.08.2025
Die Nachrichtenmeldung die Mitte des Monats die Runde machte, mutete zunächst eher skurril an: Bei einer Übung im Schleswig-Holstein’schen Ahrensbök (Ostholstein) hatten Soldaten der Bundeswehr offenbar schon im Juni einen Grabhügel angegraben – und eine vermutlich aus der Jungsteinzeit stammende Bestattung teilweise zerstört.
Ein ehrenamtlicher Denkmalpfleger, einer von etwa 500 in Schleswig-Holstein aktiven, hatte die Spuren des Bodeneingriffs in einem kleinen Wäldchen außerhalb des Ortes bemerkt und die Kolleginnen und Kollegen des Landesdenkmalamts informiert. Die waren bald zur Stelle, um den Schaden zu dokumentieren – und, aus der Not eine Tugend machend, wenigstens neue archäologische Erkenntnisse über Grabhügel zu gewinnen. Dabei stellte sich schließlich einerseits heraus, dass die Bestattung tatsächlich etwa 4.000 bis 5.000 Jahre alt sein muss, also ins Neolithikum datiert. Darauf jedenfalls deutet der Fund eines verbrannten Feuersteinfragments hin, wie sie auch in anderen Hügeln jener Zeitstellung in der Region regelmäßig angetroffen werden.

Darüber hinaus fand das Grabungsteam um Gebietsdezernent Christoph Unglaub vom Archäologischen Landesamt zahlreiche befüllte Sandsäcke, die auf dem und im Denkmal vergraben worden waren. Ordentlich nach Dienstvorschrift nummeriert und dank eindeutigen Kürzels der Bundeswehr zuzuordnen. Damit lag der Verdacht nahe, dass die Raubgräber wohl Uniform trugen und es vermutlich eher nicht auf eine Plünderung der archäologischen Stätte abgesehen hatten. Immerhin, wenigstens das. Und trotzdem: der Schaden ist angerichtet, das Bodendenkmal erheblich gestört.
Die Bundeswehr hat das auch eingeräumt und bedauert den Vorfall, wie u.a. der NDR in einem Beitrag berichtete:
“Die Bundeswehr legt viel Wert auf den Erhalt, die Pflege und den Schutz von derartigen historischen Orten. Vor diesem Hintergrund werden wir unsere inneren Abläufe und Vorbereitungen für einsatzvorbereitende Übungen noch einmal nachhaltig betrachten, um künftig konkret den Schutz von historischen Grabhügeln zu gewährleisten.”
Das ist natürlich unbedingt zu begrüßen. Im Falle des Ahrensböker Hügels war, so heißt es, für die Soldatinnen und Soldaten, die hier im Rahmen der militärischen Einsatzausbildung den Bau einer Gefechtsstellung trainierten, “aus unterschiedlichen Gründen” der Hügel leider nicht als historischer Grabhügel erkennbar. Eine entsprechende Sensibilisierung für die kulturgeschichtliche Bedeutung von Übungs- und Einsatzorten wäre hier ein durchaus denkbarer Ansatz. Wie das schon mit wenig Aufwand gelingen kann, zeigt das Beispiel eines Faltblatts der eben dort zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Ostholstein, das in aller Kürze Denkmäler und Denkmalschutzregelungen vorstellt und Ansprechpartner nennt (und allenfalls gelegentlich einer Aktualisierung bedürfte).
Überhaupt scheint die Zusammenarbeit mit den zuständigen Forst- und Denkmalbehörden in den “Vorbereitungen für einsatzvorbereitende Übungen” insgesamt verbesserungswürdig – inklusive, ein weiterer konkreter Ansatz, der Nutzung durch diese Behörden ja bereits zur Verfügung stehenden Ressourcen: Denn das Archäologische Landesamt (übrigens nicht nur) Schleswig-Holsteins erläutert durchaus in einem Merkblatt die Ausweisung archäologischer Interessensgebiete, wo sie kartiert und also einsehbar sind und was es dort zu beachten gilt.

In der Tat geben die in jedem Bundesland sorgfältig geführten Denkmalregister auch Auskunft über solche Bodendenkmäler. Für Ahrensbök führt Schleswig-Holstein (Stand 2016) unter der Gemarkung “Kuhkoppel” (so die Bezeichnung des Wäldchens, in dem die Bundeswehrübung im Juni stattfand) gar gleich sieben Grabhügel auf – die sich mit Hilfe des digitalen archäologischen Atlas’ für dieses Bundesland sogar recht eindeutig lokalisieren lassen:

Wesentlicher Teil der angekündigten nachhaltigen Betrachtung von Abläufen und Vorbereitungen militärischer Geländeübungen könnte künftig sinnvollerweise also auch die Konsultation archäologischer Lokalexpertise oder wenigstens der verfügbaren Daten und Ressourcen idealerweise vor solchen Übungen sein.
Etwa 19.000 Grabdenkmale sind laut Archäologischem Landesamt allein in Schleswig-Holstein bekannt. Im Wald bei Ahrensbök ist den Kolleginnen und Kollegen nur ein paar hundert Meter von der aktuellen Grabungsstelle entfernt ein weiter Hügel aufgefallen, offenbar ebenfalls gestört.
